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Rubrik · BGB

Mietrecht

Kaution, Kündigung, Nebenkosten. Vier Werkzeuge, die alle dieselbe Frage beantworten: bis wann, und was Ihnen zusteht.

Werkzeuge

01 Kaution zurückfordernHöchstbetrag, Überzahlung und Verjährung — mit dem Betrag, der Ihnen zusteht. §§ 551, 195, 199 BGB 02 Kündigungsfrist MietwohnungDritter Werktag, Samstage, Feiertage aller 16 Bundesländer. § 573c BGB 03 Nebenkosten prüfenBeide Zwölf-Monats-Fristen — kam die Abrechnung zu spät, entfällt die Nachforderung. § 556 Abs. 3 BGB 04 Sonderkündigung nach MieterhöhungRaus aus dem Vertrag — und die Erhöhung tritt gar nicht erst ein. § 561 BGB 05 Sonderkündigung bei ModernisierungDer Ausweg vor der Umlage — aber nur bis zum Ende des Folgemonats. § 555e BGB 06 Wohnungsgeberbestätigung anfordernOhne sie keine Anmeldung, kein Konto, kein Kindergeld. Zwei Briefe lösen die Blockade. §§ 17, 19 BMG

Antworten

Kann ich den Mietvertrag per E-Mail kündigen?Nein — Schriftform. Mit dem Stand nach dem Bürokratieentlastungsgesetz 2025. § 568 Abs. 1 BGB Zählt Samstag als Werktag?Ja bei der Kündigung, nein bei der Miete. Mit Stichtagsrechner je Bundesland. § 573c BGB Wie hoch darf die Kaution höchstens sein?Drei Nettokaltmieten. Alles darüber ist sofort rückforderbar — auch in der Mietzeit. § 551 Abs. 1 BGB Vermieter zahlt die Kaution nicht zurückPrüfzeit, Verzug, Verzugszinsen, Mahnverfahren. §§ 551, 286 BGB Abrechnung kam zu spät — muss ich nachzahlen?In aller Regel nein. Mit Fristenrechner für beide Seiten. § 556 Abs. 3 BGB