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Teilzeit beantragen

Sein Schweigen arbeitet für Sie.

Drei Monate vorher beantragen — und lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn in Textform ab, gilt Ihre Teilzeit als festgelegt (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Zwei Fristen, ein Rechner.

Rechnung kostenlos § 8 TzBfG Schreiben für 19,90 €

Fristenrechner

Kostenlos

Der Antrag muss drei Monate vorher gestellt sein.

Antrag spätestens

Antwort des Arbeitgebers bis
Schweigt er bis dahin gilt sie als festgelegt
Verlangen erstellenVollständig nach § 8 Abs. 2 — Stunden, Beginn, Verteilung 19,90 €

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gar nicht antwortet?

Dann gewinnen Sie: Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit kraft Gesetzes wie beantragt (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Deshalb gehört der Beginn präzise ins Schreiben — die Frist rechnet von ihm.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Teilzeit?

Zwei Voraussetzungen: Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (Abs. 1), und der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt (Abs. 7). Der Assistent fragt beides ab.

Kann der Arbeitgeber ablehnen?

Nur mit betrieblichen Gründen (Abs. 4) — etwa wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit. Ob solche Gründe vorliegen, ist Einzelfall; dazu sagt unser Schreiben bewusst nichts. Es stellt den Antrag so, dass die Fristen für Sie laufen.

Reicht eine E-Mail?

Ja — seit dem 01.01.2025 verlangt § 8 Abs. 2 TzBfG nur Textform. Den Zugang sollten Sie trotzdem nachweisen können; bei einem Anspruch, der an einer Frist hängt, bleibt der nachweisbare Weg die sichere Wahl.

Was ist mit befristeter Teilzeit (Brückenteilzeit)?

Das ist § 9a TzBfG — ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen (mehr als 45 Beschäftigte, Zeitraum ein bis fünf Jahre). Dieses Werkzeug behandelt die unbefristete Verringerung nach § 8.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Der Rechner gibt die gesetzlichen Fristen wieder. Ob betriebliche Gründe entgegenstehen, prüfen wir nicht. Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) und tarifvertragliche Sonderregeln bildet das Werkzeug nicht ab.